Angesichts der schrittweisen Auflockerung der Massnahmen betreffend die Wirtschaft wird die administrative Toleranz bezüglich der Mehrwertsteuererklärung und der Abonnementsgebühr aufgehoben. Erklärungen, die aufgrund der Sanitärkrise nicht abgegeben wurden, sind unverzüglich einzureichen.

Das erzwungene Eintreiben von Steuerschulden bleibt jedoch vorerst deaktiviert.