Im Rahmen der Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus wurde ein spezielles Formular (welches Sie im Anhang finden) für die Eltern, die sich selbst um die Betreuung ihrer unter 13-jährigen Kinder kümmern müssen, ausgearbeitet, damit sie den Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch nehmen können.
Betroffene Personen
Ein in Luxemburg sozialversicherter Elternteil (ob gebietsansässig oder nicht; selbständige Tätigkeit) eines oder mehrerer Kinder unter 13 Jahren, die schulpflichtig und von der vorübergehenden Schließung der Einrichtungen des Grundschul-, Sekundarschul- und Berufsausbildungswesens sowie der Betreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, Maisons-relais usw.) betroffen sind.
Die gesetzliche Altersgrenze für das Kind ist 12 Jahre. Eltern von Kindern ab 13 Jahren können nach den derzeitigen Maßnahmen keinen Urlaub aus familiären Gründen nehmen.
Eltern von Kindern ab 13 Jahren haben nur dann Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen, wenn ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt wird. Dieser Urlaub ist auf 5 Tage begrenzt (Artikel 234-52 des Arbeitsgesetzes).
Für Kinder über 12 Jahre, die an einer Behinderung leiden, wird die Regierung in Kürze gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Eltern beschließen. Diese Maßnahmen werden schnellstmöglich mitgeteilt.
Als Selbstständiger haben Sie Anspruch auf den Urlaub aus familiären Gründen.
Vorgehen
Der Elternteil, der den Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch nehmen muss, muss seinen Arbeitgeber schnellstmöglich mündlich oder schriftlich davon in Kenntnis setzen.
Anschließend muss er das erforderliche Formular ausfüllen (https://cns.public.lu/fr/formulaires/prises-en-charge/cprf-extraordinaire.html), es unterzeichnen und an die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé – CNS) und an seinen Arbeitgeber übermitteln.
Um das Formular an die CNS zu senden, können Sie:
- das Dokument ausdrucken und es von Hand unterschreiben. Scannen Sie das Formular ein oder machen Sie ein Foto davon und senden Sie es per E-Mail an cns-crf@secu.lu, oder ;
- das Dokument ausdrucken, handschriftlich unterschreiben und per Post versenden, oder ;
- das Formular elektronisch mit einer LuxTrust-Smartcard unterschreiben und per Email senden.
Adresse für den Versand an die CNS:
CNS
Indemnités pécuniaires
L-2980 Luxembourg
Es ist nicht notwendig, das Anfangs- und Enddatum auf dem Formular anzugeben.
Der Elternteil muss seinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, dass er den Urlaub aus familiären Gründen nimmt. Der Elternteil muss seinem Arbeitgeber ferner mitteilen, welche Tage (oder halben Tage) er als Urlaub aus familiären Gründen nehmen wird.
Das Formular muss einmalig an den Arbeitgeber gesendet werden und an die CNS pro Elternteil. Kein neues Formular muss ausgefüllt werden, wenn der Urlaub fraktionsweise genommen wird.
Das anzuwendende Verfahren ist das gleiche wie bei allen anderen Anträgen auf Urlaub aus familiären Gründen auch. Der/die Arbeitnehmer(in) muss den Arbeitgeber in Kenntnis setzen und ihm anschließend das ausgefüllte Formular zuschicken.
Der Antrag gilt gegenüber dem Arbeitgeber und der CNS als ärztliches Attest im Sinne der Artikel L. 234-53 und L. 234-54 des Arbeitsgesetzbuchs.
Anschließend muss die Übersicht, aus der die Anzahl der tatsächlich genommenen Urlaubstage aus familiären Gründen hervorgeht, unter Anwendung des üblichen Verfahrens übermittelt werden. Das erste Formular ist ausreichend.
Vorschuss auf die Rückerstattung von ausserordentlichem familienbezogenem Urlaub (aktualisiert am 24/03/2020)
Um die Zeit zu verkürzen, die die Arbeitgeber für die Erstattung dieses Sonderurlaubs aus familiären Gründen benötigen, wird das Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) eine Vorauszahlung leisten, die direkt auf das Bankkonto des Arbeitgebers überwiesen werden kann.
In diesem Zusammenhang möchten wir die betroffenen Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass ihnen ein Schreiben des CCSS zugesandt wurde, in dem die Modalitäten für den Erhalt des Vorschusses vom Sonderurlaub aus familiären Gründen dargelegt sind.