Pressemitteilung vom 19. März 2020

Der Centre Commun de la Sécurité sociale (“CCSS”) und der Gesundheitsminister Romain Schneider haben eine Reihe von Maßnahmen genommen um Unternehmen und Selbstständige durch eine größere Flexibilität bei der Zahlungsverwaltung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Der CCSS richtet folgende zeitweilige Maßnahmen vom 1. April 2020 ein:

  • Aussetzung der Berechnung der Moratoriumszinsen für verspätete Zahlungen
  • Aussetzung der Zwangseinziehung von Abgaben
  • Aussetzung der Vollstreckung von Zwängen durch Justizbeamte
  • Aussetzung der Geldbußen gegen Arbeitgeber mit Verzögerungen bei der Meldung mit dem CCSS

Diese Maßnahmen werden so lange fortgesetzt, bis der CCSS-Verwaltungsrat feststellt, dass sie nicht mehr für ihre Umsetzung geeignet sind.

Alle Sozialversicherungsbeiträge bleiben trotzdem weiterhin fällig, doch kann der Arbeitgeber seinen Cashflow in Kombination mit anderen wirtschaftlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise eingeführt wurden, besser organisieren.

Der CCSS wird Unternehmen und Einzelpersonen informieren, sobald diese Maßnahmen auslaufen.

Die oben genannten Maßnahmen gelten nicht nur für künftige Beitragsforderungen, sondern auch für die derzeitigen Beitragssalden, trotz möglicher Erwähnungen (Zinsen, Zahlungsfristen usw.) auf dem Konto-Auszug des CCSS vom 14. März 2020.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wird der CCSS einen Vorschuss auf die außerordentliche Familienurlaubsentschädigung zahlen, die Eltern von Kindern (unter 13 Jahren) im Rahmen der vorübergehenden Schließungen der Grund- und Sekundarschulbildung, Berufsausbildung, usw. gewährt bekommen.

Der CCSS wird sich per Anschreiben an Arbeitgeber wenden, die potenziell von einem solchen außergewöhnlichen Familienurlaub betroffen sind, um ihnen die nötigen Informationen und Anweisungen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um einen solchen Vorschuss auf der Erstattung der Mutualité des Employeurs anzufragen.

Der Vorschuss wird Mitte April 2020 gezahlt.

Mehr Details unter folgendem Link:

https://ccss.public.lu/dam-assets/actualites/2020/Mesures-CCSS-cotisations-sociales.pdf


Andere mögliche Maßnahmen für Selbstständige (aktualisiert am 24/03/2020)

Anpassung des geschätzten Einkommens in Bezug auf COVID-19

Wegen der aktuellen Situation können Selbständige beim CCSS (Centre commun de la sécurité sociale) einen Zahlungsaufschub zur Beitragszahlung anfragen.

Ein Formular zur vorläufigen Anpassung des Einkommens ermöglicht dem CCSS die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge auf Grundlage der Angabe der Einkommen aus den verschiedenen Tätigkeiten des Selbständigen.

Der Selbständige gibt unter « revenu annuel prévisible » (geschätztes Jahreseinkommen) das geschätzte Einkommen pro Einkommenskategorie und Jahr an und sendet das Formular unterschrieben an das CCSS, um die Beiträge anpassen zu lassen. Die resultierende Anpassungen sind dem Sozialversicherungsauszug des Folgemonats zu entnehmen.

In der gegenwärtigen Situation kann die normale Bearbeitungsdauer von 3 bis 4 Tagen überschritten werden.

Das Formular zur Beantragung dieser Anpassung finden Sie hier (aktuell nur in französischer Sprache verfügbar)

Beantragung auf Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbständige

Selbständige können eine Ermäßigung der für ihre Pflichtmitgliedschaft fälligen Sozialversicherungsbeiträge beantragen, wenn das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit unter dem sozialen aber über einem Drittel des jährlichen Mindestlohn liegt.

Beiträge für Krankheits-/Geldleistungen sowie Unfallrisiko (maladie/espèces et accident) werden in dem Fall auf Grundlage des sozialen Mindestlohns berechnet. Beiträge zur Deckung etwaiger Arbeitsunfähigkeit (risque dépendance) werden immer auf Grundlage des tatsächlichen Einkommens berechnet. Beiträge zur Rente (risque pension) werden jedoch auf der Grundlage des tatsächlichen Einkommens, mindestens aber auf der Grundlage eines Drittels des sozialen Mindestlohns berechnet.

Das den Rentenbeträgen zugrundeliegende Einkommen wird für die betreffenden Jahre entsprechend gesenkt.

Den Link zum Antrag auf Senkung der Beiträge finden Sie hier (aktuell nur in französischer Sprache verfügbar)