Die Generaldirektion für Mittelstand (Direction générale des classes moyennes) hat einen Notfallfonds für Kleinstunternehmen und Selbstständige eingerichtet.

Angesichts der Covid-19-Krise hat die Generaldirektion für Mittelstand (Direction générale des classes moyennes) einen an verschiedene Bedingungen geknüpften Notfallfonds eingerichtet:

  • für Kleinstunternehmen mit höchstens 9 Arbeitnehmern;
  • für Selbstständige.

Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Soforthilfe in Höhe von 5.000 Euro.


Um förderungsfähig zu sein, müssen alle Antragsteller 3 Kriterien gleichzeitig erfüllen:

  • Kriterium der Größe: Diese Maßnahme richtet sich ausschließlich an Unternehmen/Selbstständige, die über eine gültige Niederlassungsgenehmigung von der Generaldirektion für Mittelstand verfügen und die zwischen 1 und 9 Personen (inkl. des Selbstständigen selbst) (in VZÄ: Vollzeitäquivalenten) beschäftigen;
  • Kriterium Schließungsverbot: Diese Hilfe richtet sich ausschließlich an Unternehmen/Selbstständige, deren Tätigkeit infolge des Inkrafttretens der großherzoglichen Verordnung vom 18. März 2020 zur Einführung einer Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 unterbrochen werden musste;
  • Kriterium Umsatz: Um förderungsfähig zu sein, muss das Unternehmen (bzw. der Selbstständige) einen Mindestjahresumsatz von 15.000 Euro und max. 2.000.000 Euro erzielt haben.

Kumulierungsverbot

Sollte der Antragsteller der wirtschaftlich Berechtigte mehrerer Gesellschaften sein, so kann er nur für eine seiner Gesellschaften einen Antrag stellen, und zwar unter der Voraussetzung, dass nicht mehr als 9 Personen (in VZÄ: Vollzeitäquivalenten) in dem Unternehmen (Unternehmensgruppe) beschäftigt sind.


Antragstellung

Die vollständigen Unterlagen müssen – datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen und dem Formular im PDF-Format (Formular im Anhang) per Post oder per E-Mail zugestellt werden.

  • Per email an

corona.pme@eco.etat.lu

  • Per Post an:

Ministère de l’Économie

Direction générale des classes moyennes

Service des aides d’État

19-21 boulevard Royal

L-2449 Luxembourg


Auszahlung der Hilfe

Die Beihilfe erfolgt in Form einer Subvention.

Belege

  • einen Bankidentitätsnachweis (RIB), welcher vom Webbanking der Bank herhuntergeladen werden kann.

Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an folgenden Link: https://guichet.public.lu/de/entreprises/financement-aides/coronavirus/fonds-urgence-petites-entreprises-independants.html