Im Rahmen der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Covid-19 hat das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion (Ministère de la Famille, de l’Intégration et à la Grande Région) ein spezifisches Formular für Personen erstellt, die einen „Urlaub zur Unterstützung der Familie“ beantragen möchten, um infolge der Schließung einer Tagesstätte, einer Ausbildungs- oder einer Arbeitsstruktur eine erwachsene Person mit einer Behinderung oder eine ältere Person betreuen zu können.

Der Urlaub zur Unterstützung der Familie kann von einem privatwirtschaftlichen Arbeitnehmer oder einem Selbstständigen in Anspruch genommen werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten zur Betreuung der erwachsenen Person mit einer Behinderung oder älteren Person gibt.


Bedingungen

  • Die zugelassene Struktur, die normalerweise erwachsene Menschen mit einer Behinderung oder ältere Menschen betreut, hat dem Minister die Einstellung ihrer Tätigkeit oder eines Teils ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Krisenzustand mitgeteilt.
  • Der privatwirtschaftliche Arbeitnehmer oder der Selbstständige übernimmt die häusliche Pflege für die erwachsene Person mit einer Behinderung oder für die ältere Person, bei der er wohnt.
  • Weder der privatwirtschaftliche Arbeitnehmer noch der Selbstständige oder ein anderes Mitglied des Haushalts darf während des Zeitraums, für den der Urlaub beantragt wird, unter das System der Kurzarbeit fallen, und es dürfen keine anderen Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Der Urlaub kann unter den Mitgliedern eines Haushalts aufgeteilt, aber nicht gleichzeitig von ihnen in Anspruch genommen werden.

Wenn der Urlaub mehrmals (in Etappen) in Anspruch genommen wird, braucht die Person, die den Urlaub nimmt, kein neues Formular auszufüllen und einzusenden. Das erste Formular ist auch bei einer möglichen Verlängerung des Urlaubs zur Unterstützung der Familie ausreichend.

Die Dauer des Urlaubs zur Unterstützung der Familie darf die Dauer des Krisenzustands nicht überschreiten.


Vorgehensweise

Die Person, die den Urlaub zur Unterstützung der Familie nehmen muss, muss ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich mündlich oder schriftlich informieren.

Anschließend muss das Formular von der Person, die den Urlaub zur Unterstützung der Familie nehmen soll, ausgefüllt werden.

Das ordnungsgemäß unterzeichnete Formular muss an das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion geschickt werden:

  • elektronisch: soutien.familial@fm.etat.lu (Scan/Foto in guter Qualität des unterzeichneten Originals oder PDF mit digitaler LuxTrust-Unterschrift) oder;
  • per Post (nicht eingeschrieben): 12-14, avenue Emile Reuter, L-2420 Luxemburg.

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, schickt das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion eine unterzeichnete Bescheinigung in zweifacher Ausfertigung an den Antragsteller zurück, die einem ärztlichen Attest für den/die Arbeitgeber und die Nationale Gesundheitskasse (CNS) gleichwertig ist.

Anschließend schickt die Person, die den Urlaub nehmen soll, eine der vom Minister unterschriebenen Bescheinigungen an die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé – CNS) und die andere Bescheinigung an den Arbeitgeber.


Weitere Informationen und das Formular finden Sie unter:

https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/conges-jours-feries/situation-personnelle/covid-certificat-conge-soutien-familial.html