Im Rahmen des Kampfes gegen die Verbreitung von Covid-19 wird nach Möglichkeit Telearbeit empfohlen.

Allerdings sind nicht alle Unternehmen in der Lage, auf die Nachfrage nach Telearbeit zu reagieren.

Um dieser Situation abzuhelfen, werden Maßnahmen zugunsten von Unternehmen ergriffen, die in Infrastrukturen investieren, um ein Telearbeitssystem einzurichten.

Somit können die betroffenen Unternehmen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des allgemeinen Investitionshilfesystems stellen, das von der Generaldirektion der Mittelschichten des Wirtschaftsministeriums gewährt wird.

Interessierte Unternehmen können sich an die Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Beihilfen für KMU) wenden: