Angesichts der Covid-19-Krise hat die Generaldirektion für Mittelstand (Direction générale des classes moyennes) eine Soforthilfe für Selbstständige eingerichtet.

Diese Maßnahme ist eine finanzielle Unterstützung in Form einer zertifizierten steuerfreien Soforthilfe für Kaufleute, Handwerker und Erbringer von Dienstleistungen intellektueller Art, die selbstständig tätig sind, sowie für geschäftsführende Gesellschafter, die im Besitz einer Niederlassungsgenehmigung sind.

Die Hilfe nimmt die Form eines einmaligen pauschalen Kapitalzuschusses in Höhe von 2.500 Euro an, der nicht zurückzahlbar ist.

Sie richtet sich ausschließlich an Personen:

  • die hauptberuflich als Selbstständige tätig sind und;
  • die als solche bei der Sozialversicherung angemeldet sind.

Zielgruppe

Als Selbstständige gelten alle Personen, die hauptberuflich:

  • auf eigene Rechnung Folgendes ausüben:
    • eine berufliche Tätigkeit, die in den Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer oder der Handelskammer fällt, oder;
    • eine berufliche Tätigkeit vorwiegend intellektueller und nicht gewerblicher Art;
  • mehr als 25 % der Gesellschaftsanteile einer offenen Handelsgesellschaft, einer einfachen Kommanditgesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung halten, deren Zweck eine der oben genannten Tätigkeiten ist, und die Inhaber der gemäß dem betreffenden Gesetz ausgestellten Niederlassungsgenehmigung sind;
  • Verwaltungsratsmitglied, Komplementär oder bevollmächtigter Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Genossenschaft sind, deren Zweck eine der oben genannten Tätigkeiten ist, und die Inhaber der gemäß dem betreffenden Gesetz ausgestellten Niederlassungsgenehmigung sind.

Einige Personen können den Selbstständigen gleichgestellt werden:

  • Tageseltern, die folgende Bedingungen erfüllen: über eine ministerielle Zulassung verfügen;
  • als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung anerkannt sind;
  • während des Zeitraums der Aussetzung der Tätigkeiten in den Genuss einer staatlichen Beteiligung für alle betreuten Kinder im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung gekommen sind, die weniger als 70 % des Gesamtbetrags ausmacht, der sich aus der Anwendung des Höchstbetrags der staatlichen Beihilfe auf die Gesamtzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden ergibt, wie sie in den Bildungs- und Betreuungsverträgen festgelegt sind, die vor dem Datum der Aussetzung der Kinderbetreuungstätigkeiten aufgrund der Covid-19-Pandemie unterzeichnet wurden;
  • Tageseltern, die über eine ministerielle Zulassung verfügen, aber nicht als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung anerkannt sind.

Die Hilfe kann nicht kumuliert werden mit der durch die Einrichtung eines Notfallfonds für Kleinstunternehmen vorgesehenen Hilfe, auf die der Selbstständige in seiner Eigenschaft als Kaufmann oder Handwerker oder wirtschaftlicher Eigentümer einer Handels- oder Handwerksgesellschaft Anspruch hätte.


Voraussetzungen

Die Hilfe kann nur bewilligt werden, wenn die folgenden 5 Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Selbstständige war am 15. März 2020 als solcher bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen angemeldet.
  • Er verfügt über die Genehmigungen und Zulassungen, die für die von ihm als Selbstständiger ausgeübte Tätigkeit erforderlich sind.
  • Das als Berechnungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2019 dienende berufliche Einkommen des Selbstständigen, gegebenenfalls um die von einem Rentenversicherungsträger gezahlten Rentenbeträge erhöht, darf nicht mehr als das 2,5-Fache des sozialen Mindestlohns betragen (5.354,98 Euro pro Monat oder 64.259,70 Euro pro Jahr).
  • Der Selbstständige beschäftigt weniger als 10 Personen.
  • Der Selbstständige hat vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten, die einen direkten kausalen Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie haben.

Antragstellung

Der Selbstständige oder dessen Bevollmächtigter (z. B. ein Treuhänder) stellt den Antrag mithilfe des Online-Assistenten, der über ihren beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügbar ist.


Für mehr Informationen folgen Sie bitte folgendem Link:

https://guichet.public.lu/de/entreprises/financement-aides/coronavirus/aide-independants.html#bloub-4