Am 24. April 2020 hat die Generaldirektion der Mittelschichten zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung von Kleinstunternehmen umgesetzt.


Betroffene Personen

Dieser Notfallfonds ist für Gewerbe- oder Handwerksbetriebe bestimmt, die über eine gültige Niederlassungserlaubnis verfügen, die von der Generaldirektion für Mittelstand des Wirtschaftsministeriums ausgestellt wurde:

  • Die als Arbeitgeber sozialversichert sind
  • Deren Anzahl von sozialversicherten Mitarbeiter weniger als 10 beträgt (Berechnung in VZÄ: Vollzeitequivalenten)
  • Und die:
    • gezwungen waren, ihre Einrichtungen zu schließen oder ihre Aktivitäten gemäß den von der Regierung im Rahmen der Covid-19-Pandemie vorgeschriebenen Maßnahmen einzustellen, oder;
    • die zwischen dem 15. April 2020 und dem 15. Mai 2020 einen Umsatzverlust von mindestens 50% erlitten haben (dies ist eine Umsatzprognose für den genannten Zeitraum).

Voraussetzungen

  • Umsatz von mindestens 15.000 EUR
  • Der Umsatz und die Bilanzsumme überschreiten nicht 2.000.000 EUR
  • Das Unternehmen muss im Besitz einer gültigen Niederlassungsgenehmigung (Handels- oder Handwerkssektor) sein, die von der Generaldirektion für Mittelstand des Wirtschaftsministeriums ausgestellt wurde

Einreichung der Anfrage

Das Unternehmen oder sein Vertreter (z. B. ein Treuhänder) sendet die Anfrage über einen Online-Assistenten, der über den Fachbereich von MyGuichet.lu verfügbar ist.


Maximaler Entschädigungsbetrag

Die Höhe der Entschädigung für berechtigte Unternehmen beträgt 5.000 EUR.

Zahlung der Entschädigung

Die Entschädigung erfolgt in Form eines einmaligen Kapitalzuschusses und ist steuerfrei.


Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://guichet.public.lu/fr/entreprises/financement-aides/coronavirus/aide-urgence-moins-10-salaries.html#bloub-1