STEUERVERWALTUNG

Covid-19 – Unterstützungsmaßnahmen der Steuerpflichtigen

Im Rahmen der Umsetzung der von der Regierung beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus wurden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Kontinuität der luxemburgischen Wirtschaft zu gewährleisten.

Sobald Unternehmen aufgrund der Covid-19 Pandemie Liquiditätsprobleme haben, können Rechtspersonen und natürliche Personen die einen kommerziellen Gewinn, einen land- und forstwirtschaftlichen Gewinn oder einen Gewinn aus der Ausübung eines liberalen Berufs erzielen, folgendes anfragen:

  1. eine Annulierung der trimestriellen Vorschüsse auf die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer vom 1. und 2. Trimester 2020 (finden Sie unter folgendem Link das Formular: modèle annulation avances)
  2. Eine Zahlungsfrist der Einkommenssteuer, der Gewerbesteuer und der Vermögenssteuer (finden Sie unter folgendem Link das Formular: modèle délai de paiement)

Die Anträge können auch online ausgefüllt werden unter folgenden Links: Antrag auf Stornierung oder Antrag auf Fristverlängerung

Die Anträge auf Annulierung und Zahlungsfristen werden automatisch von der Verwaltung angenommen.

Ausserdem ist die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Diese Entscheidung gilt für Rechtspersonen und natürliche Personen sowie für Steuerzahler, die ihre Wahl zur individuellen Besteuerung beantragen, ändern oder widerrufen möchten.

Der Antrag muss ausgefüllt, unterschrieben und an das zuständige Büro per Post oder Email geschickt werden.

Mehr Informationen unter folgenden Links:

https://impotsdirects.public.lu/fr/archive/newsletter/2020/nl17032020.html

https://guichet.public.lu/de/actualites/2020/mars/18-soutien-contribuables-en-ligne.html


MEHRWERTSTEUERAMT

Letzte News vom MwSt-Amt.: bei Schwierigkeiten bei der Zahlung von Steuern, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen mit dem MwSt.-Amt per E-Mail oder Telefon http://www.aed.public.lu/actualites/2020/03/Covid19-RV/index.html

In Bezug auf indirekte Steuern erstattet das Mehrwertsteueramt ab dem 18. März 2020 alle Mehrwertsteuerguthaben unter 10.000 Euro.