Ein neues Formular zum Beantragen des Urlaubs aus familiären Gründen wegen des Coronavirus ist verfügbar.

Das Formular finden Sie unter folgendem Link:

https://guichet.public.lu/dam-assets/catalogue-formulaires/coronavirus/conge-enfant-malade/conge-enfant-malade-de.pdf

Es muss ausgefüllt und ab dem 30.März an den Arbeitgeber und die CNS geschickt werden, auch dann, wenn bereits ein früheres Formular versandt wurde.

Zur Erinnerung, der Urblaub aus familiären Gründen wegen des Coronavirus ;

  • wurde bis zum Ende der Aussetzung der Aktivitäten in Schulen und Betreuungseinrichtungen verlängert (vorerst bis einschließlich 19. April 2020), auch im Falle einer Einschulung im Ausland ;
  • kann vom Elternteil eines Kindes genommen werden, wenn es keine anderen Betreuungsmöglichkeiten für das Kind gibt. Wenn ein Elternteil in Kurzarbeit ist, hat der zweite Elternteil grundsätzlich keinen Anspruch auf Familienurlaub, insbesondere wenn die Arbeitsstelle von besonderer Wichtigkeit ist ;
  • kann in Tage, halbe Tage oder Stunden aufgeteilt werden ;
  • kann auch von Selbständigen beansprucht werden.

Wenn nötig, können die Eltern den Urlaub aus familiären Gründen abwechselnd nehmen. In diesem Fall muss jeder Elternteil ein Formular einreichen.


Siehe auch alle Details des Vorgangs und die häufig gestellten Fragen unter folgendem Link:

https://guichet.public.lu/de/actualites/2020/mars/13-conge-raisons-familiales-covid-19.html