Ab dem 24. April 2020 hat die Generaldirektion für Mittelstand eine finanzielle Unterstützung für Unternehmen eingeführt, die zwischen 10 und 20 Mitarbeiter beschäftigen und wie Kleinstunternehmen besonders von der Covid-19 Pandemie betroffen sind, wenn sie ihre Einrichtungen schließen oder ihre Tätigkeit Mitte März einstellen mussten und nicht befugt waren, sie am 24. April 2020 wieder aufzunehmen.
Diese neue Vergütung soll auch Unternehmen finanziell unterstützen, die, ohne notwendigerweise Gegenstand einer Schließung oder Einstellung ihrer Tätigkeit gewesen zu sein, aufgrund der Pandemie einen erheblichen Umsatzverlust erlitten haben. und Eindämmungsmaßnahmen, die verhängt werden mussten, um seine Ausbreitung zu verhindern.
Betroffene Personen
Dieser Notfallfonds ist für Gewerbe- oder Handwerksbetriebe bestimmt, die über eine gültige Niederlassungserlaubnis verfügen, die von der Generaldirektion für Mittelstand des Wirtschaftsministeriums ausgestellt wurde:
- Die als Arbeitgeber sozialversichert sind
- Deren Anzahl von sozialversicherten Mitarbeiter zwischen 10 und 20 beträgt (Berechnung in VZÄ: Vollzeitequivalenten)
- Und die:
- gezwungen waren, ihre Einrichtungen zu schließen oder ihre Aktivitäten gemäß den von der Regierung im Rahmen der Covid-19-Pandemie vorgeschriebenen Maßnahmen einzustellen, oder;
- die zwischen dem 15. April 2020 und dem 15. Mai 2020 einen Umsatzverlust von mindestens 50% erlitten haben (dies ist eine Umsatzprognose für den genannten Zeitraum).
Voraussetzungen
- Umsatz von mindestens 15.000 EUR
- Der Umsatz und die Bilanzsumme überschreiten nicht 4.000.000 EUR
- Das Unternehmen muss im Besitz einer gültigen Niederlassungsgenehmigung (Handels- oder Handwerkssektor) sein, die von der Generaldirektion für Mittelstand des Wirtschaftsministeriums ausgestellt wurde
Einreichung der Anfrage
Das Unternehmen oder sein Vertreter (z. B. ein Treuhänder) sendet die Anfrage über einen Online-Assistenten, der über den Fachbereich von MyGuichet.lu verfügbar ist.
Maximaler Entschädigungsbetrag
Die Höhe der Entschädigung für berechtigte Unternehmen beträgt 12.500 EUR.
Zahlung der Entschädigung
Die Entschädigung erfolgt in Form eines einmaligen Kapitalzuschusses und ist steuerfrei.
Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://guichet.public.lu/fr/entreprises/financement-aides/coronavirus/aide-urgence-10-salaries.html