Unterstützung für vom Coronavirus betroffene Unternehmen
Im Falle eines Rückgangs Ihrer Geschäftstätigkeit stehen mehrere Kurzarbeitsregelungen zur Verfügung. Zum Beispiel die Kurzarbeit bei höherer Gewalt. Sie kann für Arbeitnehmer gelten: die keine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit haben; die Sie nicht mehr in Vollzeit oder gar nicht mehr beschäftigen können: weil Ihr Lieferant Sie aufgrund des Coronavirus nicht mehr mit Rohstoffen beliefern kann [...]